Preise

  • Die Preise richten sich nach verschiedenen Kriterien. Daher kann man keine pauschale Preisangabe mache. Diese werden dann vor Ort oder Telefonisch in einem unverbindlichen Informationsgespräch mit dem Kunden besprochen. Deshalb rufen Sie uns bitte an, bei dem wir dann mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.
  • Die Rechnungserstellung erfolgt zum Monatsende
  • Grundreinigungen und Baufeinreinigungen werden gesondert abgerechnet
  • Auch als Privatperson haben Sie die möglichkeit, ein Teil der Kosten, durch das Finanzamt erstattet zu bekommen*



*Der Gesetzgeber hat eine Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von sogenannten Haushaltsdienstleistungen geschaffen. Danach können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, wie zum Beispiel die Wohnungsreinigung, das Rasenmähen oder die Betreuung von Familienangehörigen steuerlich abgesetzt werden. Konkret sind dies 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro, also 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Quelle: Finanztip.de - Stand: März 2017

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